Dr. Carolin Opgenhoff
absolvierte zunächst in Saarbrücken und Paris ein Doppelstudium des deutschen und französischen Rechts (DESS en droit). Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens (Köln 1999) und Promotion (Saarbrücken 2000) war sie drei Jahre als Rechtsanwältin bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Düsseldorf tätig (Schwerpunkt Gesellschaftsrecht).
2003 – Übernahme in den Anwärterdienst für das Notarsamt
2007 – Ernennung zur Notarin in Düsseldorf
Frau Dr. Opgenhoff berät und beurkundet auch in englischer und französischer Sprache.